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GPSR vs. ProdSG vs. CE-Kennzeichnung: Welche Regel gilt für dein Produkt auf Amazon?

GPSR-Guard Redaktion25. April 20263 Min. Lesezeit

Seit dem 13. Dezember 2024 sorgen drei Begriffe für Verwirrung bei Amazon-Sellern: GPSR, ProdSG und CE-Kennzeichnung. Was ist der Unterschied? Welche Regel gilt für welches Produkt? Und was musst du als Amazon-Händler konkret tun? Dieser Ratgeber gibt klare Antworten.

Drei Regelwerke, eine Frage: Was gilt für mein Produkt?

Die kurze Antwort: Für die meisten Verbraucherprodukte auf Amazon gilt primär die GPSR. Das ProdSG wurde weitgehend verdrängt. CE-Kennzeichnung ist für bestimmte Produktkategorien zusätzlich zur GPSR erforderlich.

GPSR (EU 2023/988): Das neue Basispflicht-Regelwerk für Verbraucherprodukte

Die GPSR ist seit dem 13. Dezember 2024 vollständig in Kraft. Sie ist eine EU-Verordnung — das bedeutet: Sie gilt direkt in allen EU-Mitgliedstaaten, ohne dass nationale Umsetzungsgesetze nötig sind. Die GPSR ist ein horizontales Regelwerk: Sie gilt für alle Verbraucherprodukte, für die keine spezifischere EU-Regelung greift.

Kernpflichten der GPSR für Amazon-Händler:

  • Verantwortliche Person nach Art. 16 GPSR
  • Digitale Produktsicherheitsinformationen
  • Rückverfolgbarkeitskennzeichnung
  • Aktive Meldepflicht bei Sicherheitsrisiken

Was bleibt vom ProdSG (Produktsicherheitsgesetz) nach GPSR übrig?

Das deutsche Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) war bisher die nationale Umsetzung der alten Produktsicherheitsrichtlinie 2001/95/EG. Mit der GPSR als EU-Verordnung wird das ProdSG für Verbraucherprodukte weitgehend verdrängt — EU-Verordnungen haben Vorrang vor nationalem Recht.

Praktische Konsequenz: Als Amazon-Händler, der Verbraucherprodukte verkauft, richtest du dich primär nach der GPSR. Das ProdSG spielt für dich in der Praxis kaum noch eine Rolle.

CE-Kennzeichnung: Harmonisierte Richtlinien und ihr Verhältnis zur GPSR

CE-Kennzeichnung basiert auf produktspezifischen EU-Richtlinien — nicht auf der GPSR. Wichtige CE-Richtlinien für Amazon-Seller:

| Richtlinie | Produktbereich | CE-Pflicht | |------------|---------------|------------| | Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG | Spielzeug | Ja | | Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU | Elektrogeräte | Ja | | EMV-Richtlinie 2014/30/EU | Elektromagnetische Geräte | Ja | | Maschinenrichtlinie 2006/42/EG | Maschinen | Ja | | RoHS-Richtlinie 2011/65/EU | Elektro/Elektronik | Kein CE, aber Kennzeichnungspflicht |

Verhältnis zur GPSR: CE-Richtlinien gehen der GPSR vor, soweit sie dasselbe Sicherheitsrisiko abdecken. GPSR gilt ergänzend für alle Aspekte, die die CE-Richtlinie nicht regelt — insbesondere für digitale Sicherheitsinformationen und die verantwortliche Person.

Überblick Produktkategorien: Welche Regel hat Vorrang?

  • Spielzeug: Spielzeugrichtlinie + GPSR ergänzend → CE Pflicht + GPSR-Daten
  • Elektrozubehör (USB-Kabel, Ladegeräte): Niederspannungsrichtlinie + EMV + GPSR → CE + GPSR-Daten
  • Kosmetik: EU-Kosmetikverordnung 1223/2009 → GPSR gilt nicht (eigenes Regelwerk)
  • Lebensmittelkontaktmaterialien: EU-Verordnung 1935/2004 → GPSR gilt ergänzend
  • Allgemeine Konsumgüter (Haushalt, Sport, Deko): Primär GPSR, kein CE erforderlich

Praxisfall Spielzeug: GPSR + Spielzeugrichtlinie + RoHS gleichzeitig erfüllen

Ein China-Importeur von Plastik-Spielzeug auf Amazon muss:

  1. CE-Kennzeichnung nach Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG (inkl. EN 71-Prüfung)
  2. RoHS-Konformität (Beschränkung gefährlicher Stoffe)
  3. Verantwortliche Person nach GPSR Art. 16
  4. Digitales Sicherheitsdatenblatt nach GPSR
  5. Amazon-Pflichtfelder in Seller Central vollständig befüllen

Praxisfall Elektrozubehör: GPSR + EMV-Richtlinie + RoHS

Ein Händler von Bluetooth-Lautsprechern benötigt:

  1. CE-Kennzeichnung nach Niederspannungsrichtlinie + EMV-Richtlinie + Funkanlagenrichtlinie
  2. RoHS-Konformität
  3. GPSR-Pflichten (verantwortliche Person, Sicherheitsdatenblatt, Rückverfolgbarkeit)

Ein CE-Zertifikat allein reicht seit GPSR-Einführung nicht mehr aus.

Die einfachste Strategie: Erst GPSR, dann kategoriespezifisch prüfen

Für Amazon-Händler empfiehlt sich folgendes Vorgehen:

  1. Schritt 1: GPSR-Basis-Compliance sicherstellen (verantwortliche Person, Sicherheitsdatenblatt, Rückverfolgbarkeit) — für alle Produkte
  2. Schritt 2: Produktkategorie bestimmen und prüfen, ob CE-Pflicht besteht
  3. Schritt 3: Kategoriespezifische Zusatzanforderungen erfüllen

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