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Verantwortliche Person GPSR: Wer sie braucht, was sie kostet und wie du vorgehst

GPSR-Guard Redaktion18. April 20263 Min. Lesezeit

Die „verantwortliche Person" nach Art. 16 GPSR ist eine der folgenreichsten Neuerungen der EU-Verordnung 2023/988 für Online-Händler. Wer als Importeur oder Hersteller außerhalb der EU tätig ist, muss sie zwingend benennen — sonst drohen Listing-Sperrungen und Bußgelder.

Was ist die verantwortliche Person nach GPSR Art. 16?

Die verantwortliche Person ist der offizielle EU-Ansprechpartner für Produktsicherheitsbehörden. Sie ist verantwortlich für:

  • Aufbewahrung der Technischen Dokumentation (10 Jahre)
  • Bereitstellung digitaler Produktsicherheitsinformationen
  • Ansprechpartner bei Behördenanfragen und Rückrufen
  • Meldepflichten bei bekannten Sicherheitsrisiken

Wichtig: Die verantwortliche Person muss in der EU ansässig sein — ein Postfach oder ein rein virtueller Sitz reicht nach aktueller Auslegung nicht.

Wer ist verpflichtet — und wer ist ausgenommen?

Verpflichtet zur Benennung einer externen verantwortlichen Person sind:

  • Hersteller mit Sitz außerhalb der EU (z. B. China, USA, Vietnam)
  • Importeure ohne EU-Niederlassung
  • Amazon-Händler, die als Importeur fungieren und keinen EU-Firmensitz haben

Ausgenommen sind:

  • EU-ansässige Hersteller und Importeure (sie benennen sich selbst)
  • Händler, die ausschließlich B2B-Produkte verkaufen (GPSR gilt nicht für reine Geschäftskundschaft)

Marktüberblick: Anbieter und Preise im Vergleich (249–500 €/Jahr)

Der Markt für GPSR-Repräsentationsdienste hat sich seit Dezember 2024 stark entwickelt. Typische Preismodelle:

| Anbieter-Typ | Preis/Jahr | Leistungsumfang | |-------------|-----------|----------------| | Basis-Repräsentation | 249–299 € | Adresse + Behördenkommunikation | | Standard-Paket | 350–400 € | + Dokumentenmanagement | | Premium-Paket | 450–500 € | + Rückruf-Support, mehrere Produkte |

Hinzu kommen oft Einrichtungsgebühren von 50–150 € sowie Zusatzkosten bei Safety Gate Meldungen.

DIY: Wann du selbst als verantwortliche Person fungieren kannst

Wenn du eine eigene GmbH, UG, Ltd. oder andere EU-Gesellschaft hast, kannst du diese als verantwortliche Person benennen. Voraussetzung:

  • Registrierte Geschäftsadresse in der EU
  • Erreichbarer E-Mail-Kontakt (keine Noreply-Adresse)
  • Fähigkeit, innerhalb kurzer Frist auf Behördenanfragen zu reagieren

Haftungsrisiken: Was passiert bei falscher oder fehlender Angabe?

Fehlende oder falsche Angaben zur verantwortlichen Person führen zu:

  • Amazon: Sofortige Listing-Deaktivierung, Performance-Benachrichtigung
  • Behörden: Bußgelder nach nationalem Recht (in Deutschland bis zu 100.000 €)
  • Abmahnungen: Wettbewerber und Verbraucherschutzverbände können abmahnen

Schritt-für-Schritt: Verantwortliche Person in Amazon Seller Central eintragen

  1. Seller Central öffnen → Inventar → Produkt auswählen
  2. „Produktdetails bearbeiten" → Abschnitt „Compliance/Produktsicherheit"
  3. Felder befüllen: Name, Postanschrift, E-Mail der verantwortlichen Person
  4. Speichern und Verarbeitungsstatus prüfen (kann 24–48h dauern)
  5. Bei Fehlern: Seller Support kontaktieren mit Screenshot der Fehlermeldung

Für 500 ASINs: Wie du die Angabe per Bulk-Upload überall hinterlegst

Bei größeren Sortimenten ist manuelles Eintragen pro ASIN unrealistisch. Optionen:

FlatFile-Bulk-Upload: GPSR-Felder in der Amazon-Vorlage befüllen und hochladen. Limit: 10.000 Zeilen. Fehleranfällig bei falscher Formatierung.

GPSR-Guard SP-API-Upload: Verantwortliche Person einmal im Importeur-Profil hinterlegen → für alle oder ausgewählte ASINs per Bulk-Edit übertragen → direkt via SP-API zu Amazon übermitteln. Kein Limit, kein Formatierungsaufwand.

Alle ASINs auf einmal mit der verantwortlichen Person befüllen — GPSR-Guard macht das automatisch.

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