Verantwortliche Person GPSR: Wer sie braucht, was sie kostet und wie du vorgehst
Die „verantwortliche Person" nach Art. 16 GPSR ist eine der folgenreichsten Neuerungen der EU-Verordnung 2023/988 für Online-Händler. Wer als Importeur oder Hersteller außerhalb der EU tätig ist, muss sie zwingend benennen — sonst drohen Listing-Sperrungen und Bußgelder.
Was ist die verantwortliche Person nach GPSR Art. 16?
Die verantwortliche Person ist der offizielle EU-Ansprechpartner für Produktsicherheitsbehörden. Sie ist verantwortlich für:
- Aufbewahrung der Technischen Dokumentation (10 Jahre)
- Bereitstellung digitaler Produktsicherheitsinformationen
- Ansprechpartner bei Behördenanfragen und Rückrufen
- Meldepflichten bei bekannten Sicherheitsrisiken
Wichtig: Die verantwortliche Person muss in der EU ansässig sein — ein Postfach oder ein rein virtueller Sitz reicht nach aktueller Auslegung nicht.
Wer ist verpflichtet — und wer ist ausgenommen?
Verpflichtet zur Benennung einer externen verantwortlichen Person sind:
- Hersteller mit Sitz außerhalb der EU (z. B. China, USA, Vietnam)
- Importeure ohne EU-Niederlassung
- Amazon-Händler, die als Importeur fungieren und keinen EU-Firmensitz haben
Ausgenommen sind:
- EU-ansässige Hersteller und Importeure (sie benennen sich selbst)
- Händler, die ausschließlich B2B-Produkte verkaufen (GPSR gilt nicht für reine Geschäftskundschaft)
Marktüberblick: Anbieter und Preise im Vergleich (249–500 €/Jahr)
Der Markt für GPSR-Repräsentationsdienste hat sich seit Dezember 2024 stark entwickelt. Typische Preismodelle:
| Anbieter-Typ | Preis/Jahr | Leistungsumfang | |-------------|-----------|----------------| | Basis-Repräsentation | 249–299 € | Adresse + Behördenkommunikation | | Standard-Paket | 350–400 € | + Dokumentenmanagement | | Premium-Paket | 450–500 € | + Rückruf-Support, mehrere Produkte |
Hinzu kommen oft Einrichtungsgebühren von 50–150 € sowie Zusatzkosten bei Safety Gate Meldungen.
DIY: Wann du selbst als verantwortliche Person fungieren kannst
Wenn du eine eigene GmbH, UG, Ltd. oder andere EU-Gesellschaft hast, kannst du diese als verantwortliche Person benennen. Voraussetzung:
- Registrierte Geschäftsadresse in der EU
- Erreichbarer E-Mail-Kontakt (keine Noreply-Adresse)
- Fähigkeit, innerhalb kurzer Frist auf Behördenanfragen zu reagieren
Haftungsrisiken: Was passiert bei falscher oder fehlender Angabe?
Fehlende oder falsche Angaben zur verantwortlichen Person führen zu:
- Amazon: Sofortige Listing-Deaktivierung, Performance-Benachrichtigung
- Behörden: Bußgelder nach nationalem Recht (in Deutschland bis zu 100.000 €)
- Abmahnungen: Wettbewerber und Verbraucherschutzverbände können abmahnen
Schritt-für-Schritt: Verantwortliche Person in Amazon Seller Central eintragen
- Seller Central öffnen → Inventar → Produkt auswählen
- „Produktdetails bearbeiten" → Abschnitt „Compliance/Produktsicherheit"
- Felder befüllen: Name, Postanschrift, E-Mail der verantwortlichen Person
- Speichern und Verarbeitungsstatus prüfen (kann 24–48h dauern)
- Bei Fehlern: Seller Support kontaktieren mit Screenshot der Fehlermeldung
Für 500 ASINs: Wie du die Angabe per Bulk-Upload überall hinterlegst
Bei größeren Sortimenten ist manuelles Eintragen pro ASIN unrealistisch. Optionen:
FlatFile-Bulk-Upload: GPSR-Felder in der Amazon-Vorlage befüllen und hochladen. Limit: 10.000 Zeilen. Fehleranfällig bei falscher Formatierung.
GPSR-Guard SP-API-Upload: Verantwortliche Person einmal im Importeur-Profil hinterlegen → für alle oder ausgewählte ASINs per Bulk-Edit übertragen → direkt via SP-API zu Amazon übermitteln. Kein Limit, kein Formatierungsaufwand.
Alle ASINs auf einmal mit der verantwortlichen Person befüllen — GPSR-Guard macht das automatisch.
GPSR-Guard automatisiert deine gesamte GPSR-Compliance — Inventar-Scan, Bulk-Upload und digitale Sicherheitsdatenblätter.
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